Quelle: FLVW
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) auch im Jahr 2024 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung gestellt. Der LSB NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband – wie dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) – sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 durchgeführt werden
bzw. wurden und sich einem der nachfolgenden Förderschwerpunkte zuordnen lassen:
- Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
- Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Integration
- Inklusion
- Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
- Sport der Älteren
- Der Sportverein gegen Einsamkeit
- Gesundheitssport
- Nachhaltigkeit im Sport(verein)