Im FLVW Kreis Höxter wird das Kreissportgericht in der aktuellen Legislaturperiode 2025-2029 von Roland Vornholt (SV Fürstenau-Bödexen e.V.) geleitet, unterstützt wird er von einem Stellvertreter und vier Beisitzer.
Download (Geschäftsverteilungsplan Serie 2025/26):
Die judikativen Fußballrechtsorgane des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) sind die Sportgerichte. Sie sind unterteilt in Kreis-, Bezirks- und Verbands-Sportgerichte und entscheiden über alle außerordentlichen Vorfälle des Spielbetriebs und Vereinswesens. Besetzt werden die Organe mit unabhängigen, ehrenamtlichen Vereinsvertreter*innen, die auf Grundlage der Satzung und Ordnungen (auch Jugendordnung) des FLVW und der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) über Vorfälle entscheiden.
Die Sportgerichte entscheiden in Senior*innen- und Jugendangelegenheiten über Spielabbrüche, Platzverweise, Nicht-Antritte und alle weiteren Besonderheiten, die an einem Spieltag anfallen können, durch den*die Einzelrichter*in im schriftlichen Verfahren (Grundsatz) oder in einer mündlichen Verhandlung durch das Sportgericht. Dabei werten sie Schiedsrichterangaben, Trainer- und Spieleraussagen und Zeugenberichte aus und kommen so zu einem begründeten Urteil. Das minimal und maximal zu verhängende Strafmaß, wie beispielsweise Spielsperren oder Ordnungs- und Strafgelder, ist dabei in den Satzungen und Ordnungen von DFB, WDFV und FLVW festgeschrieben.
Antragsstelle Verfahren:
RV
Ansprechperson:
RV