Quelle: SB NRW / Andrea Bowinkelmann
Das aktualisierte Förderprogramm „Sportplatz Kommune 2.0“ sieht die kommunale Sportentwicklung als gemeinsame Aufgabe von Kommunen und lokalen Sportanbieterinnen und Sportanbietern. Diese sollen sich jetzt mit weiteren Akteuren vernetzen, um vor Ort auf Basis der jeweiligen Ausgangslagen nachhaltige Strukturen und neue Angebote zu entwickeln.
Mit dem neuen Förderaufruf werden Projektideen für Kinder und Jugendliche sowie für ältere Menschen und vulnerable Gruppen für neue Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote unterstützt. Neben gemeinnützigen Sportvereinen können auch weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen Anträge stellen. Der Förderzeitraum läuft vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2027. Anträge können vom 1. April bis zum 31. Mai 2026 über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Insgesamt stehen 1,8 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Gefördert werden der Aufbau eines regionalen Netzwerkes, das die Zusammenarbeit relevanter Akteure im Sport, in der Kommunalverwaltung und sozialen Einrichtungen stärkt sowie die Gestaltung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche, für ältere Menschen und vulnerable Gruppen."Sportplatz Kommune 2.0" ist die Weiterentwicklung des Programms, das bereits von 2019 bis 2022 durch die Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW (LSB NRW) und der Sportjugend NRW aufgelegt wurde. Insgesamt beteiligten sich 135 Kommunen. In Netzwerken aus gemeinnützigem Sport, Kommunalverwaltungen sowie Kitas und Schulen setzten sie gemeinsam insgesamt 150 bewegungsbezogene Projekte zur Stärkung des Kinder- und Jugendsports um. Die Landesregierung knüpft jetzt an dieses Vorläufer-Programm an.
Mit „Sportplatz Kommune 2.0“ leisten die Landesregierung und der Landessportbund einen wichtigen Beitrag dazu, kommunale Sportentwicklung in Nordrhein-Westfalen zukunftsfest zu machen und neue Wege der Teilhabe an Sport und Bewegung zu eröffnen. Staatssekretärin Andrea Milz freut sich auf eine breite Beteiligung: „Sportanbieterinnen und Sportanbieter sowie Kommunen sind eingeladen, sich an dem Programm zu beteiligen und vor Ort nachhaltige Strukturen für einen chancengleichen Zugang zu sportlichen Aktivitäten zu ermöglichen. Damit leistet die Landesregierung mit ihren starken Partnern auch ein klares Bekenntnis zur weiteren Unterstützung des Breitensports. So schaffen wir für Menschen in unserem Land die besten Grundlagen."
Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an das Service Center der Landesregierung,
Telefon 0211 837-1001.
[Land NRW / FLVW.de]